Mandanten-Monatsinfo | zum Archiv |
Mandanten-Monatsinfo November 2024 (Oktober 2024) |
Mandanten-Monatsinfo Oktober 2024 (Oktober 2024) |
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob die vom Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Schiffsoffizier („chief eng.”) auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Schiff teilweise steuerpflichtig und – sofern steuerfrei – in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen oder in voller Höhe steuerfrei und ohne Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt zu behandeln sind (Az. 2 K 190/21).
Bei der Arbeitsausübung an Bord von Schiffen, die unter liberianischer Flagge fahren, ist als Tätigkeitsstaat zunächst Liberia anzusehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Schiff sich entweder auf hoher See und damit im internationalen Gewässer oder aber im Hoheitsgebiet Liberias befindet. Für die Tage, in denen sich das Schiff sowohl in Häfen als auch auf See befunden hat, habe die Zurechnung des vollen Tages auf den Tätigkeitsstaat zu erfolgen. Ein stundenweiser arbeitstäglicher Aufenthalt genüge. Das Besteuerungsrecht Liberias bestehe angesichts der Rechtsfolgeregelung des Art. 15 Abs.1 Satz 2 DBA Liberia nur in dem Umfang, in dem die Arbeit im Tätigkeitsstaat (also in Liberia) ausgeübt worden ist.
Im Streitfall habe das Finanzamt den Arbeitslohn des Klägers zutreffend als steuerpflichtigen Arbeitslohn ermittelt und der deutschen Einkommensteuer unterworfen, weil insoweit die Voraussetzungen, unter denen das DBA Arbeitslöhne von der deutschen Einkommensteuer freistellt, nicht gegeben sind. Darüber hinaus wurde der ermittelte steuerfreie Anteil des Arbeitslohnes zutreffend der Progression unterworfen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Rotbuchenstraße 1/II. Aufgang
81547 München
Telefon 089 / 6908500
Telefon 089 / 620217-0
Impressum | Datenschutzerklärung
Rotbuchenstraße 1/II. Aufgang | 81547 München
Telefon 089 / 6 90 85 00 | Telefax 089 / 6 90 83 63 | dominik.brach@stb-brach.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.